Mitarbeit in der Normung
Internationales Arbeitsumfeld
Die Normungsgremien des OVE haben die Zielsetzung, für den Bereich Elektrotechnik Normen und Standards zu erstellen, die Entwicklung im Fachbereich zu verfolgen und demzufolge bereits geschaffene Normen und Standards anzupassen. Weiters haben die Gremien bei Normungsaktivitäten der zugeordneten europäischen (CENELEC) und internationalen (IEC) Normungsgremien mitzuarbeiten.
Gemäß OVE-Geschäftsordnung Normung ist allen an der Normung Interessierten die Möglichkeit zu geben, als Gremienmitglieder an den Normungsaktivitäten mitzuwirken. Spezielle, von den Fachgremien bestimmte Mitarbeiter/innen, so genannte IEC-/CENELEC-Expert/innen, beobachten die Aktivitäten der zugeordneten CENELEC- und IEC-Gremien (Technical Committees TC, Subcommittees SC) und erarbeiten die national abgestimmten Stellungnahmen zu den Dokumenten dieser Gremien. Sie sind den Fachgremien verantwortlich und berichtspflichtig. Mitarbeiter/innen in den Working-Groups (WG) von CENELEC und IEC sind grundsätzlich autonom in ihren Aktivitäten, sind aber zur Wahrung des Informationsflusses verpflichtet, über wesentliche Punkte der WG-Arbeiten zu berichten.
Mitglieder der OVE-Fachgremien haben aktiv und regelmäßig an den Aktvitäten ihres Gremiums mitzuwirken. Sie sind stimmberechtigt und haben Zugang zu allen ihrem Gremium zugeordneten nationalen, europäischen und internationalen Informationen und Entscheidungsdokumenten. Sie können uneingeschränkt das Dienstleistungsangebot von OVE Standardization in Anspruch nehmen.
IEC-/CENELEC-Expert/innen
IEC-/CENELEC-Expert/innen sind vom jeweiligen Gremium (TK/TSK) per Beschluss bestimmte Mitarbeiter/innen mit besonderen Rechten und Pflichten. Für sie gelten die grundsätzlichen Festlegungen wie für Gremienmitglieder, die Besonderheit ihrer Position ist jedoch die Schnittstellenfunktion zwischen den CENELEC/IEC Technischen Komitees bzw. der Geschäftsstelle und ihrem nationalen Gremium. IEC-/CENELEC-Expert/innen sollen regelmäßig an den Sitzungen der europäischen und internationalen Komitees teilnehmen, die nationalen Gremien über Normungsaktivitäten informieren und beraten sowie fristgerecht die national abgestimmte Meinung zu Abstimmungsdokumenten an die Geschäftsstelle weiterleiten. Der enge Kontakt der IEC-/CENELEC-Expert/innen zu den europäischen und internationalen Gremien bietet ihnen eine bedeutende Einflussnahme auf die laufenden Normungsaktivitäten. Für die Geschäftsstelle sind die IEC-/CENELEC-Experten für technische Fragen und strategische Abklärungen sowie für aktuelle Informationen zu den europäischen und internationalen Normungsaktivitäten erste Ansprechpartner.
WG-Mitarbeiter/innen - Aufnahme
Mitarbeiter/innen in den Working-Groups (WG) von CENELEC und IEC müssen keinem nationalen Gremium als Expert/innen angehören. Damit aber ihre Arbeit nicht völlig losgelöst von den nationalen Aktivitäten geschieht, verpflichten sich WG-Mitarbeiter/innen, mittels einer von der Geschäftsstelle übersandten Mitarbeitererklärung, über wesentliche Punkte der WG-Arbeiten dem jeweiligen IEC-/CENELEC-Expert/innen zu berichten.
Übersicht der nationalen Gremien (TK/TSK/AG)
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Das Ansuchen um Aufnahme in ein Fachgremium hat schriftlich durch die entsendende Organisation (Firma, Dienststelle, Interessenvertretung) des/der zu nominierenden Experten/in zu erfolgen. Folgende Daten müssen mit dem Ansuchen übermittelt werden:
- Vorname, Nachname und Titel
- Anschrift
- Telefon, Fax, E-Mail
- ständiger Stellvertreter bei Verhinderung (falls gewünscht)
- kurze Begründung des Ansuchens
Das Ansuchen ist an das Nationale Sekretariat (s.haunschmidt(at)ove.at) zu senden und wird dem Fachgremium zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei Aufnahme des/der Nominierten durch das Fachgremium wird von OVE Standardization die Geschäftsordnung sowie die weiteren Unterlagen zugesandt.
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Das Ansuchen um Aufnahme in eine Arbeitsgruppe/Working Group hat schriftlich durch die/den zu nominierende/n Expertin/en zu erfolgen und ist an das Nationale Sekretariat (s.haunschmidt(at)ove.at) zu senden. Folgende Daten müssen (mit einer kurzen Begründung des Ansuchens) mit dem Antrag übermittelt werden:
Vorname, Nachname und Titel
Anschrift
Telefon, Fax, E-Mail
Die Aufnahme erfolgt, sobald der/die Experte/in die von der Geschäftsstelle übersandte Mitarbeitererklärung unterzeichnet retour sendet. Die Mitarbeitererklärung verpflichtet den/die Experten/in, über wesentliche Punkte der WG-Arbeiten dem jeweiligen IEC-/CENELEC-Expert/innen zu berichten.
Ein Antrag auf Er- oder Überarbeitung von rein österreichischen elektrotechnischen Normen kann von natürlichen Personen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts aufgrund eines begründeten Interesses erfolgen. Das Antragsformular (Link) ist an ove(at)ove.at weiterzuleiten.
Bei Fragen stehen die Technischen Referenten gerne zur Verfügung Link